Hilfspersonal Rumaenien
Hilfspersonal Rumaenien ist seit einigen Jahren in Deutschland vorhanden. Sie werden in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft benötigt, so zb in der Lagerwirtschaft, in der Logistik, im produzierenden Gewerbe , aber auch als Helfer auf den Bau. Wir setzen uns keine Grenzen im Recruiting Prozess und suchen gerne nach Bedarf zielorientiert Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen Berufsgruppen um offene Stellen qualifiziert zu besetzen. Ausländische Arbeitskräfte schließen Lücken auf dem heimischen Arbeitsmarkt.
Daher sind unsere Vermittlungsdienste für jede Art von Stellenangeboten geeignet. Ende letzten Jahres hat die rumänische Regierung ein Gesetz zur Regelung der befristeten Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erlassen.
. Es war möglich, ausländische Arbeitskräfte in verschiedenen Sektoren anzuwerben, z. B. im Reinigungsgewerbe, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen, in sozialen Diensten, in Hotels und Restaurants usw. Infolgedessen ist die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in Rumänien erheblich gestiegen. Ende Januar lag die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in Rumänien bei 45.000, was einem Anstieg von 12 % gegenüber Dezember entspricht. Es wird erwartet, dass die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte bis Ende des Jahres 52.000 erreichen wird. In Rumänien ist die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in mehreren Sektoren gestiegen, z. B. im Reinigungsgewerbe, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen, bei den Sozialdiensten, in Hotels und Restaurants usw.
Seitdem Rumänien Mitglied der EU und der NATO ist, verzeichnet es ein Wirtschaftswachstum von 5,5 % pro Jahr. Infolgedessen werden mehr Arbeitsplätze in den verschiedenen Wirtschaftssektoren geschaffen, und die Arbeitslosenquote ist mit 8,5 % so niedrig wie nie zuvor. Der Bausektor ist einer der Sektoren, in denen eine hohe Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften besteht. In diesem Sektor lag die Zahl der offenen Stellen bei 2,4 Millionen. Im Reinigungsgewerbe lag die Arbeitslosenquote im Dezember bei 6,7 %, mit insgesamt 600.000 Arbeitslosen.
Die Gesamtzahl der offenen Stellen in diesem Sektor wurde auf 546.000 geschätzt. Im Hotel- und Gaststättengewerbe lag die Arbeitslosenquote im Dezember bei 5,5 %, mit insgesamt 2,4 Millionen Arbeitslosen. Die Gesamtzahl der offenen Stellen wurde auf 2,6 Millionen geschätzt. Dies lässt sich dadurch erklären, dass das Land über einen aktiven Arbeitsmarkt verfügt. Die Arbeitslosenquote im Baugewerbe ist niedriger als im EU-Durchschnitt (7,6 %) und liegt leicht über dem Durchschnitt der Länder der Europäischen Kommission (5,7 %).
Während die Aufgaben und Arbeitszeiten oft denen der deutschen Arbeitnehmer ähneln, gibt es auch viele Unterschiede. Diese spiegeln sich in den Gehältern und Arbeitsbedingungen sowie im nationalen Recht und den Sozialversicherungsvorschriften wider. Die deutsche Arbeitserlaubnis ist für die gesamte Dauer des Arbeitsvertrags gültig. Das Gehalt ist in der Regel niedriger als in Deutschland, und auch der Anteil der Überstunden ist deutlich höher. Es besteht auch ein hoher Kündigungsschutz. Ein großer Unterschied besteht in der Behandlung von Arbeitnehmern im Bereich Tourismus und Gastgewerbe. Es ist üblich, dass rumänische Arbeitnehmer für einige Wochen oder sogar einige Monate in ihrem eigenen Land arbeiten, bevor sie nach Deutschland versetzt werden. Letzteres wird dann als „Sabbatical“ bezeichnet, und der Arbeitnehmer erhält das Gehalt eines deutschen Arbeitnehmers.
In diesem Fall wird das Gehalt gekürzt. Die einzige Bedingung ist, dass der Lohn mindestens dem deutschen Lohn entsprechen muss.
Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland beispielsweise 10.000 € pro Jahr verdient, wird das Gehalt in Rumänien auf 8.000 € reduziert, was den Schluss zulässt, dass die rumänische Regierung einen Anreiz hat, ausländische Arbeitnehmer anzuwerben. Die Gehälter sind viel niedriger als in Deutschland. Darüber hinaus sind auch die Arbeitsbedingungen deutlich besser als in Deutschland. Der Arbeitgeber muss daher eine Steuer von 20 % auf den Bruttolohn abführen, die er in diesem Fall einbehält und an den Staat abführt.Es gibt keine Abzüge für die Sozialversicherung, keine Mindestarbeitszeit, keinen Mindestlohn und keine Kündigungspflicht.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf einen auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag.Der Staat verlangt dann vom Arbeitgeber, dass er für jeden ausländischen Arbeitnehmer eine Prämie zahlt. Diese entspricht einem Prozentsatz des Lohns. Im Falle eines Reinigungsvertrags beispielsweise zahlt der Arbeitgeber dem Staat 5.000 € pro ausländischem Arbeitnehmer. Dies sind 5.000 € pro Jahr. Wenn die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer 10 beträgt, zahlt der Arbeitgeber 50.000 €. Bei einem Reinigungsvertrag zahlt der Arbeitgeber 5.000 € pro ausländischem Arbeitnehmer. Wenn die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer 10 beträgt, zahlt der Arbeitgeber 50.000 €.